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BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Die Entscheidung über die weitere Verwendung des Antragstellers in der FrwAnSt VI ist nur nach Maßgabe des § 114 VwGO nachzuprüfen (BVerwGE 53, 163, 164) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74]. - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
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Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht werden ist (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]. - BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75
Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal
Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Die hier statt dessen vorgenommene Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Post (§ 182 ZPO) ist in diesen Fällen nicht zulässig (BGH NJW 1976, 149 und SAG NJW 1976, 1422, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71
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Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Über die Änderung der Verwendung eines Soldaten, die lediglich seinen Tätigkeitsbereich betrifft, entscheidet der Dienstvorgesetzte bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwG Beschlüsse vom 11. September 1970 - 1 WB 27/70 - undvom 15. Februar 1973 - 1 WB 147/71). - BVerwG, 04.12.1974 - I WB 12.74
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Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Der bloße Verdacht von Dienstpflichtverletzungen rechtfertigt, in der Regel die Ablösung des Soldaten von seiner bisherigen Verwendung nicht (vgl. BVerwGE 46, 353, 355) [BVerwG 04.12.1974 - I WB 12/74]. - BVerwG, 19.06.1973 - I WB 176.71
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Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Erweisen sie sich als unberechtigt, so ist die darin liegende und auch jetzt noch andauernde Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auch seines "militärischen Rufs" nur durch die beantragte Feststellung auszugleichen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 19. Juni 1973 - 1 WB 176/71 - undvom 17. Juli 1974 - 1 WB 124/70). - BVerwG, 11.09.1970 - I WB 27.70
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Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Über die Änderung der Verwendung eines Soldaten, die lediglich seinen Tätigkeitsbereich betrifft, entscheidet der Dienstvorgesetzte bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwG Beschlüsse vom 11. September 1970 - 1 WB 27/70 - undvom 15. Februar 1973 - 1 WB 147/71). - BVerwG, 08.10.1968 - I WB 1.68
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Auszug aus BVerwG, 29.11.1979 - 1 WB 229.77
Erweisen sie sich als unberechtigt, so ist die darin liegende und auch jetzt noch andauernde Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auch seines "militärischen Rufs" nur durch die beantragte Feststellung auszugleichen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 8. Oktober 1968 - 1 WB 1/68 -, vom 19. Juni 1973 - 1 WB 176/71 - undvom 17. Juli 1974 - 1 WB 124/70).